Verbraucherinformation Immobilienvermittlung

Verbraucherinformation für unsere Maklerkunden bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen

Für unsere Maklerkunden gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 EGBGB sowie Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung

Der Maklervertrag mit der Volksbank Vogtland-Saale-Orla eG beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag u.s.w.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die Volksbank Vogtland-Saale-Orla eG im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die Volksbank Vogtland-Saale-Orla eG allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die Volksbank Vogtland-Saale-Orla eG ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.

2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden

Volksbank Vogtland-Saale-Orla eG
Jößnitzer Straße 5
08525 Plauen
Tel.: 03741 269-0
Fax: 03741 269-490
E-Mail: kundenservice@vb-vso.de

Vorstand: Uta Ritter, Andreas Hostalka

3. Art der Courtageberechnung

Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.

4. Laufzeit des Maklervertrags

Die Laufzeit des Maklervertrages und dessen Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus der individuell geschlossenen Vereinbarung und den gesetzlichen Regelungen.

5. Zahlungs- und Leistungsbedingungen

Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.

6. Streitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG sind wir weder verpflichtet, noch bereit.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online – Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr


Stand: Februar 2022